Einbringungspflichten

Einbringungspflichten nach §20 OAPVO

Für die Einbringung von Halbjahresleistungen zur Gesamtqualifikation gelten folgende Regelungen:

  • Es müssen 36 Einzelergebnisse aus den vier Halbjahren der Qualifikationsphase eingebracht werden. Von diesen 36 Ergebnissen müssen mindestens
  • 29 Ergebnisse mindestens 5 Punkte betragen. Keine dieser Leistungen darf 0 Punkte betragen.
  • Unter den 36 einzubringenden Ergebnissen müssen sich befinden:
    • jeweils  4 Ergebnisse der Abiturprüfungsfächer
    • 4 Ergebnisse des Kernfachs, das nicht als Abiturprüfungsfach gewählt wurde
    • 4 Ergebnisse aus den Naturwissenschaften
    • 4 Ergebnisse aus den Profil ergänzenden Fächern
    • 1 Ergebnis aus dem ästhetischen Bereich (Kunst)
    • 2 Ergebnisse einer neu begonnenen Fremdsprache (bei uns Spanisch) aus dem dritten und vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase
    • 2 Ergebnisse Geschichte
    • 2 Ergebnisse aus der Fächergruppe Geografie und WiPo
    • 2 Ergebnisse Religion oder Philosophie