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Einbringungspflichten nach §20 OAPVO
Für die Einbringung von Halbjahresleistungen zur Gesamtqualifikation gelten folgende Regelungen:
- Es müssen 36 Einzelergebnisse aus den vier Halbjahren der Qualifikationsphase eingebracht werden. Von diesen 36 Ergebnissen müssen mindestens
- 29 Ergebnisse mindestens 5 Punkte betragen. Keine dieser Leistungen darf 0 Punkte betragen.
- Unter den 36 einzubringenden Ergebnissen müssen sich befinden:
- jeweils 4 Ergebnisse der Abiturprüfungsfächer
- 4 Ergebnisse des Kernfachs, das nicht als Abiturprüfungsfach gewählt wurde
- 4 Ergebnisse aus den Naturwissenschaften
- 4 Ergebnisse aus den Profil ergänzenden Fächern
- 1 Ergebnis aus dem ästhetischen Bereich (Kunst)
- 2 Ergebnisse einer neu begonnenen Fremdsprache (bei uns Spanisch) aus dem dritten und vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase
- 2 Ergebnisse Geschichte
- 2 Ergebnisse aus der Fächergruppe Geografie und WiPo
- 2 Ergebnisse Religion oder Philosophie